Wer ist befreit

Von der Abgabe der Steuererklärung ist man befreit, wenn

a) nur Einkünfte erzielt werden, die den befreienden Steuereinbehalten (Taxas liberatórias = Abgeltungssteuer) unterliegen. Zur Abgabe der Steuererklärung kann optiert werden.

b) Arbeitseinkommen und Renten/Pensionen unter einem Jahreswert von 8.500,- € und ohne Steuerabzug

c) Erhaltene Unterhaltszahlungen unter 4.104,- €

d) Landwirtschaftliche Subventionen bis 1.676,88 €

e) «Einmal-Rechnungen» bis 1.676,88 €

In allen übrigen Fällen ist eine Steuererklärung abzugeben.

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