Veräußerungsverlust

Auch die Veräußerungsverlusten sind vortragsfähig nach der u.a. Tabelle.

Hier aber ein wichtiger Hinweis:

Veräußerungsgewinne werden nur zu 50% versteuert, logischerweise können dann auch bei erwirtschaftetem Verlust nur 50% dieses Verlustes vorgetragen werden.

Steuerlich anerkannte Verluste

Vortragsmöglichkeit

bis 2011

Frist abgelaufen

2012

4 Jahre

2013

5 Jahre

2014

5 Jahre

2015

5 Jahre

2016

5 Jahre

Wie bei Selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb, ein Verlust aus Veräußerungsgewinnen ist nicht ausgleichbar mit anderen positiven Einkünfetn.

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