Personen, die weniger als 183 Tage sich in Portugal aufhalten und/oder keinen festen Wohnsitz in Portugal haben sind beschränkt steuerpflichtig, wenn sie in Portugal Einkünfte beziehen.
Zu den Einkunftsarten und Steuersätzen verweise ich auf meine Ausführungen unter <Einkunftsarten/Beschränkt Stpfl.> Diese generelle Bestimmung wird eingeschränkt durch diverse Doppelbesteuerungsabkommen.