Unbeschränkte Steuerpflicht
Beschränkte Steuerpflicht
Die Steuernummer
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Beschränkt Stpfl.
Portugiesischer Kontenplan
Beschränkt Stpfl.

Einkunftsarten bei beschränkter Steuerpflicht

Die u.a. in Portugal bezogenen Einkünfte werden bei beschränkt Steuerpflichtigen besteuert. Die Besteuerung kann erfolgen entweder

a) durch direkten Steuereinbehalt oder
b) Abgabe der Steuererklärung.



Einkünfte  Steuersatz  Besteuerungsart 
Diese Aufstellung ist nicht vollständig.      
Glücksspiele  35%  via Steuereinbehalt  
Einkünfte als Arbeitnehmer oder Renter   25% (1)  via Steuereinbehalt 
Gewinne aus gewerblichen und freiberuflichen festen Niederlassungen in Portugal   25% (2)   via Steuererklärung 
Veräußerungsgewinne bei Immobilien  25% (2)  via Steuererklärung 
Dividendenzahlungen auf Aktien  25% (1)  via Steuereinbehalt 
Einkünfte als Freiberufler in Portugal (siehe Liste)   25% (1)  via Steuereinbehalt 
Einkünfte aus Kapitalvermögen  20% (2)  via Steuereinbahalt 
Gewinnausschüttungen der GmbH  20% (3)  via Steuereinbehalt 
Einkünfte aus Vermietung  15% (2)  via Steuererklärung 
Know How Vergütungen  15% (4)  via Steuereinbehalt 
Lizenzgebühren  15% (4)  via Steuereinbehalt 
Wartungsarbeiten (assistência técnica)  15% (1)  via Steuereinbehalt 
Verpachtung von Einrichtungen  15% (1)  via Steuereinbehalt 
Provisionen  15% (1)  via Steuereinbehalt 
Veräußerungsgewinne bei port. Aktien und GmbH-Anteilen  10% (2)  via Steuererklärung 


Die o.a. Einkünfte müssen in Deutschland nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts versteuert werden. Eine Anrechnung der in Portugal gezahlten Steuereinbehalte erfolgt nur in Höhe der unter den Anmerkungen erwähnten Steuersätzen. Die Begründung der deutschen Finanzverwaltung: Der Steuerpflichtige hätte ja eine entsprechende Bescheinigung in Portugal vorlegen können.

Anmerkungen:
Gemäß den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland kann eine Minderung des Steuersatzes oder Befreiung beantragt werden:

(1): Liegt eine Wohnsitzbescheinigung vor (Certidão de Residencia - Vordruck 21-RFI), bestätigt vom zuständigen deutschem Finanzamt, muss ein Steuerabzug nicht mehr vorgenommen werden. Die Auszahlung erfolgt dann ohne Steuereinbehalt.

(2): Die Besteuerung erfolgt in Deutschland via Progessionsvorbehalt. Die Bemessungsgrundlage nach portugiesischem Steuerrecht ist ggfls. nach deutschem Steuerrecht neu zu ermitteln (z.B. in jedem Falle bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung).

(3): Liegt eine Wohnsitzbescheinigung wie zu Anmerkung (1) vor, ermäßigt sich der Steuereinbehalt für Auszahlungen über Banken auf 10%, bei Firmendarlehen auf 15%.

(4): Liegt eine Wohnsitzbescheinigung wie zu Anmerkung (1) vor, ermäßigt sich der Steuereinbehalt für Auszahlungen auf 10%.


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