Beschränkt Stpfl.
Einkunftsarten bei beschränkter Steuerpflicht
Die u.a. in Portugal bezogenen Einkünfte werden bei beschränkt Steuerpflichtigen besteuert. Die Besteuerung kann erfolgen entweder
a) durch direkten Steuereinbehalt oder
b) Abgabe der Steuererklärung.
| Einkünfte | Steuersatz | Besteuerungsart |
| Diese Aufstellung ist nicht vollständig. | ||
| Glücksspiele | 35% | via Steuereinbehalt |
| Einkünfte als Arbeitnehmer oder Renter | 25% (1) | via Steuereinbehalt |
| Gewinne aus gewerblichen und freiberuflichen festen Niederlassungen in Portugal | 25% (2) | via Steuererklärung |
| Veräußerungsgewinne bei Immobilien | 25% (2) | via Steuererklärung |
| Dividendenzahlungen auf Aktien | 25% (1) | via Steuereinbehalt |
| Einkünfte als Freiberufler in Portugal (siehe Liste) | 25% (1) | via Steuereinbehalt |
| Einkünfte aus Kapitalvermögen | 20% (2) | via Steuereinbahalt |
| Gewinnausschüttungen der GmbH | 20% (3) | via Steuereinbehalt |
| Einkünfte aus Vermietung | 15% (2) | via Steuererklärung |
| Know How Vergütungen | 15% (4) | via Steuereinbehalt |
| Lizenzgebühren | 15% (4) | via Steuereinbehalt |
| Wartungsarbeiten (assistência técnica) | 15% (1) | via Steuereinbehalt |
| Verpachtung von Einrichtungen | 15% (1) | via Steuereinbehalt |
| Provisionen | 15% (1) | via Steuereinbehalt |
| Veräußerungsgewinne bei port. Aktien und GmbH-Anteilen | 10% (2) | via Steuererklärung |
Die o.a. Einkünfte müssen in Deutschland nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts versteuert werden. Eine Anrechnung der in Portugal gezahlten Steuereinbehalte erfolgt nur in Höhe der unter den Anmerkungen erwähnten Steuersätzen. Die Begründung der deutschen Finanzverwaltung: Der Steuerpflichtige hätte ja eine entsprechende Bescheinigung in Portugal vorlegen können.
Anmerkungen:
Gemäß den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland kann eine Minderung des Steuersatzes oder Befreiung beantragt werden:
(1): Liegt eine Wohnsitzbescheinigung vor (Certidão de Residencia - Vordruck 21-RFI), bestätigt vom zuständigen deutschem Finanzamt, muss ein Steuerabzug nicht mehr vorgenommen werden. Die Auszahlung erfolgt dann ohne Steuereinbehalt.
(2): Die Besteuerung erfolgt in Deutschland via Progessionsvorbehalt. Die Bemessungsgrundlage nach portugiesischem Steuerrecht ist ggfls. nach deutschem Steuerrecht neu zu ermitteln (z.B. in jedem Falle bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung).
(3): Liegt eine Wohnsitzbescheinigung wie zu Anmerkung (1) vor, ermäßigt sich der Steuereinbehalt für Auszahlungen über Banken auf 10%, bei Firmendarlehen auf 15%.
(4): Liegt eine Wohnsitzbescheinigung wie zu Anmerkung (1) vor, ermäßigt sich der Steuereinbehalt für Auszahlungen auf 10%.