Kassenstreifen Normalfall
Kassenstreifen als Rechnung (Normalfall)
Sie zahlen in einem Geschäft an der Kasse; sie haben gekauft Büromaterial, Reinigungsmittel, Zeitungen, Bücher, etc für Ihren Betrieb. In jedem Falle müssen Sie an der Kasse neben dem normalen Kassenbon noch zusätzlich eine Rechnung verlangen. Auf diese Rechnung muss neben den Angaben des Verkaufsgeschäftes per Kassenausdruck Ihre Steuernummer aufgeführt sein. Name und Anschrift Ihrer Firma kann manuell nachgetragen werden. Rechnung mit ausgedruckter Steuernummer, handschriftlich nachgetragenen Firmenangaben und Kassenbon zusammen sind dann aus steuerlicher Sicht gesehen ein ordnungsgemäßer Beleg.
Fehlt der maschinelle Ausdruck der Steuernummer kann die Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer abgezogen werden. Diese Bestimmung bitte ich unbedingt zu beachten.