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Dividenden und Gewinnausschüttungen

Dividendenzahlungen (von Aktiengesellschaften) und Gewinnausschüttungen (von GmbH's) können je nach Antrag unterschiedlich besteuert werden.

1. Dividenden/Gewinnausschüttungen in Portugal
(Anmerkung: mit 20% Steuereinbehalt)

Möglichkeit a:
Durch den vorgenommenen Steuereinbehalt ist die Besteuerung abgeschlossen. Die Dividenden müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung deklariert werden.

Möglichkeit b:
Von den bezogenen Dividenden werden 50% in der Einkommensteuererklärung deklariert. Die einbehaltenen Steuerbeträge können voll abgesetzt werden.

2. Dividendenzahlungen/Gewinnausschüttungen aus dem Ausland (nur EU)
(Anmerkung: es erfolgt kein Steuereinbehalt nach portugiesischem Recht)

Möglichkeit a:
Die Dividendeneinnahmen werden voll in der Einkommensteuererklärung deklariert. Evtl. ausländische Steuereinbehalte werden angerechnet. Die Besteuerung erfolgt mit dem normalen Steuersatz.

Möglichkeit b:
Die Dividendeneinnahmen werden voll in der Einkommensteuererklärung deklariert. Auf Antrag erfolgt die Besteuerung pauschal mit 20%; der ausländische Steuereinbehalt wird nicht angerechnet. Die entsprechende Option wird in Feld 420 der Einkommensteuererklärung angekreuzt.

Welche der o.a. Möglichkeiten Sie nun nehmen wollen, ist eine Rechenaufgabe. Viel Spass bei der Berechnung.

Ist doch alles ganz einfach, oder ???

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