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Kategorie E

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Grundsätzlich sind in dieser Kategorie die folgenden Einkünfte zu erfassen (nicht vollzählig).

Alle diese Einkünfte unterliegen dem Steuereinbehalt. Der Einbehalt der <Retenção na Fonte> ist gleichzusetzen einer Steuervorauszahlung. Der Einbehalt der <Taxa Liberatória> stellt eine endgültige Steuerabrechnung dar. Hierzu mein u.a. Hinweis zu den Kapitalerträgen.

Beschreibung Steuereinbehalt/Retencao na Fonte Steuereinbehalt/Taxa Liberatória
  Anmerkung: Endbesteuerung via Angabe in der Steuererklärung Anmerkung: Mit Steuereinbehalt entsteht keine weitere Erklärungspflicht mehr (nur bei entsprechender Option)
Zinsen gem. vertraglicher Vereinbarungen 15% entfällt
Zinsen für gewährte Gesellschafterdarlehen, Kapitalvorauszahlungen, nicht entnommene Gewinnausschüttungen oder andere Vergütungen 15% entfällt
Zinsen für Laufzeitverlängerungen oder verspäteter Zahlungen von Darlehensrückzahlungen 15% entfällt
Vergütungen für die Überlassung von Know How Verträgen 15% entfällt
Sonstige Einkünfte aus Kapitalanlagen (soweit sie nicht der <Taxa Liberatória> unterliegen 15% entfällt
     
Gewinnausschüttungen und Dividenden, einschl.Vorauszahlungen entfällt 20%
Gewinne aus der Rückzahlung von Gesellschaftskapital entfällt 20%
Gewinne aus der Rückzahlung von Club-Anteilen (z.B. Golfclub) entfällt 20%
Zinsen aus Staatsanleihen, Obligationen, Abtretung einer Darlehensforderung, Kapitalanlagen mit Garantiezahlungen entfällt 20%
Zinsen laufendes Bankkonto, Festgeld und Zertifikate entfällt 20%
Otionsgeschäfte auf Zinssätze, Wechselkursgebühren, etc (Swaps) entfällt 20%
Auszahlungsgewinn bei Lebensversicherungsverträgen entfällt 20%
Einkünfte aus der Beteiligung an Risikofonds entfällt 20%
Ausschüttungen von Offshore-Gesellschaften ohne ohne

Bitte beachten

Folgende Besonderheiten gibt es bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Hierzu verweise ich im einzelnen auf die u.a. Ausführungen:

Kapitalertäge
Dividenden und Gewinnausschüttungen
Auszahlung von Lebensversicherungen

Werbungskosten

Hinweisen möchte ich darauf, dass das portugiesische Einkommensteuerrecht keine Werbungskosten anerkennt bei dieser Einkunftsart (z.B. Depotgebühren, Zinsen bei Kauf von Wertpapieren via Kredit, etc.).

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