Lebensversicherungen
Grundsatz
Grundsätzlich wird bei der Auszahlung einer Lebensversicherung besteuert der Differenzbetrag zwischen den total eingezahlten Versicherungsbeiträgen und der ausgezahlten Versicherungssumme.
Beispiel:
25 Jahre fixe monatliche Beiträge von 100,- € ergibt eine Einzahlungssumme von 30.000,- € (100,- € x 12 x 25). Zahlt die Versicherung nun aus 50.000,- €, dann sind 20.000,- € zu versteuern.
Eine begünstigte Besteuerung erfolgt (gültig ab dem 1.1.2001):
a) wenn in der ersten Hälfte der Versicherungslaufzeit mindestens 35% der gesamten Einzahlungen in die Lebensversicherung vorgenommen wurden
und
b) die Auszahlung nach 8 Jahren Laufzeit erfolgt ist, werden von dem o.a. Differenzbetrag nur 2/5 besteuert (nach o.a. Beispiel also 8.000,- €).
Erfolgt die Auszahlung nach 5 bis 7 Jahren, werden vom Differenzbetrag 4/5 besteuert.
Altverträge
Hinsichtlich der Altverträge gilt folgende Regelungund ist nachzulesen unter:
Artigo 3.º n.3º da Lei 30-G/2000, redacção dada pelo n.º 10 da Lei 109-B/2001, de 27/12.
| Vertragsabschluss | Steuerliche Behandlung (Basis = Differenzbetrag zwischen Auszahlungsbetrag der Versicherung und den insgesamt eingezahlten Beträgen) |
| vor dem 31.12.1990 | keine Steuerpflicht |
| zwischen 01.01.1991 und 31.12.1994 | a) Laufzeit unter 5 Jahre: 100% steuerpflichtig |
| b) Laufzeit zwischen 5 und 8 Jahren: 50% steuerpflichtig | |
| c) Laufzeit länger als 8 Jahre: steuerfrei | |
| zwischen 01.01.1995 und 31.12.2000 | a) Laufzeit unter 5 Jahre: 100% steuerpflichtig |
| b) Laufzeit zwischen 5 und 8 Jahren: 60% steuerpflichtig | |
| c) Laufzeit länger als 8 Jahre: 20% steuerpflichtig | |
| ab dem 01.01.2001 | a) Laufzeit unter 5 Jahre: 100% steuerpflichtig |
| b) Laufzeit zwischen 5 und 8 Jahren: 80% steuerpflichtig | |
| c) Laufzeit länger als 8 Jahre: 40% steuerpflichtig |