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Steuervorteile und Abzüge

Was kann geltend gemacht werden ?

Die Steuervorteile nach dem portugiesischem Steuerrecht gliedern sich wie folgt:

1.) Abzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte (IRS)

2.) Ein bestimmter Prozentsatz der Aufwendungen (IRS) kann direkt von der festgesetzten Steuer abgesetzt werden. Diese Aufwendungen beziehen sich i.d.R. auf den Steuerpflichtigen und seine Familienangehörigen (Auflistung nicht vollständig).

3.) Spenden (IRS)
Hier möchte ich Ihnen nur darstellen, was generell an Spenden abzugsfähig ist, detaillierte Ausführungen wären zu umfangreich. Diese Steuervergünstigung wird -wie zu Ziffer 2- direkt von der Steuer abgezogen.
Anmerkung: Jetzt gibt es Spenden, bei denen die Bemessungsgrundlage festgesetzt wiird auf 100%, 120%, 130%, 140% oder 150% der effektiv gezahlten Beträge.
Nur so zum Verständnis (erklären kann man das nicht): Sie spenden 200,- €; es werden abgezogen 25% von 150% des gespendeten Betrages von 200,- €, also 75,- € (200,- € x 150% = 300,- € x 25% = 75,- €). Man könnte ja auch gleich sagen, vom gespendeten Betrag sind abzugsfähig 37,5% (200,- € x 37,5% = 75,- €). Aber warum einfach, wenn es kompliziert sein soll.

4.) Gesetzlich festgesetzte Steuervergünstigungen (EBF)
Auch diese Steuervergünstigung wird -wie zu Ziffer 2- direkt von der Steuer abgezogen (Auflistung nicht vollständig).


5.) Persönliche Freibeträge (IRS)

Die u.a. Aufstellungen beziehen sich auf Regel- und Normfälle. Besonderheiten und Grenzfälle (z.B Aufwendungen für Sonnenbrille) sind nicht erwähnt, ebenso wenig wie
Sonderfälle (z.B. bei Behinderten) bzw. Vergünstigungen, die sich gegenseitig ausschliessen oder weitere Einschränkungen.

zu 1.) Abzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte

Bezeichnung Höchstbetrag (2008)
Rentenzahlungen gemäß Gerichtsurteil oder gerichtlichem Vergleich (z.B. Unterhaltszahlungen) in voller Höhe; kein Höchstbetrag
Zu beachten ist, dass der Empfänger der Rentenzahlung diese Beträge zu versteuern hat.  

zu 2.) Direkt von dem Steuerbetrag abzugsfähig

Bezeichnung Höchstbetrag (2008)
Krankheitskosten, mehrwehrtsteuerfrei oder -begünstigt (Anmerkung) 30% des Gesamtaufwandes
Krankheitskosten, normaler Mehrwertsteuersatz 30% des Gesamtaufwandes, max. 62,- €
Ausbildungskosten 30% der Gesamtaufwendungen, max. 681,60 € (= 160% des mtl. Mindestgehaltes von 426,- €)
Kosten für Altersheim 25% des Gesamtaufwandes, max. 362,10 € (= 85% des mtl.Mindestgehaltes von 426,- €)
Zinsen und Tilgungen für Hypothekendarlehen, Zahlungen an Wohnungsgenossenschaften und gemäß den Bestimmungen des RAU 30% des Gesamtaufwandes, max. 586,- €
Beiträge an Lebens-, Unfall- und Pensionsversicherungen 25% des Gesamtaufwandes, max. 62,- € (Ledige) bzw. 124,- € (Verheiratete)
Beiträge an Krankenversicherungen 30% des Gesamtaufwandes, max. 82,- € (Ledige) bzw. 164,- € (Verheiratete) sowie zzgl. 41,- € pro Kind
Investitionen in erneuerbare Energie 30% des Gesamtaufwandes, max. 777,- €

noch zu 3.) Spendenabzug

Spenden für .... Höchstbetrag (2008)
Staat, Gemeinden, etc 25% der gezahlten Spenden ohne Limit
Organismos associativos 25% der gezahlten Spenden, max. 15% der festgesetzen Steuer
Kirchliche und religiöse Institutionen 25% der gezahlten Spenden, max. 15% der festgesetzen Steuer
Soziale Zwecke 25% der gezahlten Spenden, max. 15% der festgesetzen Steuer
Kulturelle, wissenschaftliche, sportliche, erzieherische und umweltfreundliche Zwecke 25% der gezahlten Spenden, max. 15% der festgesetzen Steuer

Zu 4.) Steuervergünstigungen

Bezeichnung Höhe
Beiträge für die Altersversorgung (PPR) 20% der aufgewendeten Beträge, max. 400,- € (unter 35 Jahre) oder 350,- € (zwischen 35 und 50 Jahre oder 300,- € (über 50 Jahre)
Anschaffung eines Computers für den Privatgebrauch 50% des Gesamtaufwandes, max. 250,- € (bestimmte Voraussetzungen sind zu erfüllen)

zu 5.) Persönliche Freibeträge

Anmerkung Betrag
pro Steuerpflichtiger 55% mtl. Mindestlohnes = 243,30
pro Kind 40% des Mindestlohnes = 170,40
pro Familienmitglied 55% des Mindestlohnes = 243,30; lebt nur ein Familienmitglied im Haushalt, sind 85% des Mindestlohnes abzugsfähig = 362,10
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