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Erbschaftssteuer

Das Erbschaftsteuergesetz wurde zum 1.1.2002 in Portugal abgeschafft. Begründung war der zu hohe Verwaltungsaufwand.

Die Erbschaftsteuer wurde integriert in das Gesetz zur Wertmarkensteuer (Imposto de Selo).

Hier wurde festgelegt, dass Schenkungen und Erbschaften innerhalb der Familie in gerader Linie bis zum 3.Grad steuerfrei sind. Alle anderen Vermögensübertragungen unterliegen der Wertmarkensteuer mit 10% linear des übertragenen Vermögens.

Vorsicht jedoch, wenn entweder der Verstorbene oder Erbe in Deutschland lebt. In Portugal gibt es keine Probleme, wohl aber in Deutschland. Fragen Sie bitte Ihren Steuerberater in Deutschland.

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