....................................... die Steuernummer.
Was in Deutschland noch eigeführt werden soll und derzeit für erheblichen Diskussionstoff sorgt, das gibt es in Portugal schon seit Jahrzehnten. Jeder, aber auch jeder, hat solch eine Steuernummer. Ohne diese Steuernummer ist man (halb)tot. Notarverträge, Bankkonten, Kreditkarten, Wahlscheine, Wohnungsanmeldungen, Arbeitsverträge, etc. - alle verlangen diese Steuernummer.
Und das Gefährliche: Über diese Steuernummer kann das Finanzamt im Zeitalter der EDV (fast) alles überprüfen.
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Hierzu muss jeder Bürger zum Finanzamt gehen, seinen Personalausweis vorlegen, die Wohnanschrift angeben und weitere Fragen beantworten.
Liegt kein portugiesischer Personalausweis vor, dann wird es teilweise recht kompliziert. Das Finanzamt fragt nach einer Aufenthaltsgenehmigung (= Residencia). Liegt diese <Residencia> vor, gibt es ohne weitere Komplikationen die Steuernummer.
Kann eine <Residencia> nicht vorgelegt werden (z.B. jemand will hier in Poirtugal eine Ferienwohnung kaufen), dann muss ein inländischer Repräsentant benannt werden. Und jetzt kann es schon etwas schwieriger werden. Jemand, der keine Residencia und u.U. keine Kontakte hier in Portugal hat, kämpft da schon mit Problemen.
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28. Juni 2008 -
Die Europäische Kommission fordert Portugal auf, seine Regelungen zur Fiskalvertretung zu ändern.
Die europäische Kommission hat im Rahmen eines Verfahrens gem. Artikel 226 EGV Portugal aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten die steuerrechtlichen Regelung zum Fiskalvertreter (representante fiscal) für Gebietsfremde zu ändern.
Die aktuelle Rechtslage verstoße gegen geltendes Gemeinschaftsrecht, insbesondere gegen die Regelung zur Freizügigkeit und zum freien Kapitalverkehr, Artikel 18 und 56 EGV.
Nach fruchtlosem Fristablauf kann das Verfahren gem. Art. 226 II EGV an den Europäischen Gerichtshof abgegeben werden.
Grund: Nach portugiesischem Recht müssen beschränkt Steuerpflichtige, die Einkünfte in Portugal erzielen eine Person mit Wohnsitz in Portugal benennen, die sie vor den portugiesischen Finanzbehörden vertritt (representante fiscal, Fiskalvertreter) und die die Bezahlung der Steuer garantiert.
Die Europäische Kommission hegt jedoch Bedenken, ob die allgemeine Pflicht für alle Gebietsfremde, einen Steuerrepräsentanten in Portugal zu benennen, notwendig sei, um dieses Ziel zu erreichen, störe sie doch die Freizügigkeit und den freien Kapitalverkehr, wie die Artikel 18 und 56 EGV ihn garantierten.
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