Unbeschränkte Steuerpflicht

Es werden als unbeschränkt steuerpflichtig (Resident) im portugiesischem Hoheitsgebiet angesehen:

a) Personen, die sich in Portugal mehr als 183 Tage ununterbrochen oder mit Unterbrechungen aufgehalten haben oder
b) Personen, die weniger als 183 Tage in Portugal leben, aber am 31. Dezember eines Jahres eindeutig zu erkennen geben, dass sie hier ihren Lebensmittelpunkt innehaben.

Aufgrund der unterschiedlichsten persönlichen Verhältnisse gibt es natürlich Dutzende von Grenzfällen für die Frage, ob eine Steuerpflicht in Portugal vorliegt oder nicht. Hier ist je Einzelfall fachlicher Rat einzuholen, denn diese Sachverhalte können hier im einzelnen nicht alle angesprochen werden. Das portugiesische Steuerrecht spricht nicht von Aufenthaltsgenehmigungen, sondern von wohnen in Portugal. Für alle diejenigen Steuerpflichtigen, die in Portugal Aufenthaltsgenehmigung (=Residencia) haben, spricht jedoch in der Regel der äußere Anschein dafür, dass unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt.

Wenn unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt, ist in Portugal das gesamte Welteinklommen zu versteuern. Leider gibt es nur wenige steuerfreien Einkünfte. Die Bemessungsgrundlagen der einzelnen Einkunftsarten ermittelt sich nach portugiesischem Recht und -nicht- nach dem Steuerrecht des Bezugslandes der Einkünfte (Beispiel).

Hier 2 Beispiele in Form von Fragen zur unbeschränkten bzw. beschränkten Steuerpflicht:

Frage 1 und Frage 2


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