Steuerfreie Einkünfte

Steuerfreie Einkünfte

Von der Besteuerung sind ausgeschlossen folgenden Einkünfte:

a) Schadensersatzzahlungen soweit nicht betrieblicher Natur,

b) Lizenzen vom Autor aus schriftstellerischer, künstlerischer und wissenschaftlicher Tätigkeiten sind zu 50% steuerfrei bis zu einem Betrag von 30.000,- €,

c) Familienbeihilfen, Arbeitslosenunterstützung,

d) Prämien für öffentliche Ausschreibungen von schriftstellerischer, künstlerischer und wissenschaftlicher Arbeiten.


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