Beschränkt Stpfl.

Einkunftsarten bei beschränkter Steuerpflicht

Die u.a. in Portugal bezogenen Einkünfte werden bei beschränkt Steuerpflichtigen besteuert. Die Besteuerung kann erfolgen entweder

a) durch direkten Steuereinbehalt oder
b) Abgabe der Steuererklärung.


Einkünfte Steuersatz Besteuerungsart
Diese Aufstellung ist nicht vollständig.    
Glücksspiele 35% via Steuereinbehalt
Einkünfte als Arbeitnehmer oder Renter 25% (1) via Steuereinbehalt
Gewinne aus gewerblichen und freiberuflichen festen Niederlassungen in Portugal 25% (2) via Steuererklärung
Veräußerungsgewinne bei Immobilien 25% (2) via Steuererklärung
Dividendenzahlungen auf Aktien 25% (1) via Steuereinbehalt
Einkünfte als Freiberufler in Portugal (siehe Liste) 25% (1) via Steuereinbehalt
Einkünfte aus Kapitalvermögen 20% (2) via Steuereinbahalt
Gewinnausschüttungen der GmbH 20% (3) via Steuereinbehalt
Einkünfte aus Vermietung 15% (2) via Steuererklärung
Know How Vergütungen 15% (4) via Steuereinbehalt
Lizenzgebühren 15% (4) via Steuereinbehalt
Wartungsarbeiten (assistência técnica) 15% (1) via Steuereinbehalt
Verpachtung von Einrichtungen 15% (1) via Steuereinbehalt
Provisionen 15% (1) via Steuereinbehalt
Veräußerungsgewinne bei port. Aktien und GmbH-Anteilen 10% (2) via Steuererklärung

Die o.a. Einkünfte müssen in Deutschland nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts versteuert werden. Eine Anrechnung der in Portugal gezahlten Steuereinbehalte erfolgt nur in Höhe der unter den Anmerkungen erwähnten Steuersätzen. Die Begründung der deutschen Finanzverwaltung: Der Steuerpflichtige hätte ja eine entsprechende Bescheinigung in Portugal vorlegen können.

Anmerkungen:
Gemäß den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland kann eine Minderung des Steuersatzes oder Befreiung beantragt werden:

(1): Liegt eine Wohnsitzbescheinigung vor (Certidão de Residencia - Vordruck 21-RFI), bestätigt vom zuständigen deutschem Finanzamt, muss ein Steuerabzug nicht mehr vorgenommen werden. Die Auszahlung erfolgt dann ohne Steuereinbehalt.

(2): Die Besteuerung erfolgt in Deutschland via Progessionsvorbehalt. Die Bemessungsgrundlage nach portugiesischem Steuerrecht ist ggfls. nach deutschem Steuerrecht neu zu ermitteln (z.B. in jedem Falle bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung).

(3): Liegt eine Wohnsitzbescheinigung wie zu Anmerkung (1) vor, ermäßigt sich der Steuereinbehalt für Auszahlungen über Banken auf 10%, bei Firmendarlehen auf 15%.

(4): Liegt eine Wohnsitzbescheinigung wie zu Anmerkung (1) vor, ermäßigt sich der Steuereinbehalt für Auszahlungen auf 10%.


(C) 2008 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken