In Portugal gibt es zwei unterschiedliche Verfahren der Gewinnermittlung:
Das vereinfachte Besteuerungsverfahren (regime simplificado), Das normale Besteuerungsverfahren nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung (regime normal).
Für alle, die sich in Portugal selbständig machen wollen, ist die Wahl des Besteuerungsverfahren von erheblicher Bedeutung. Man sollte zumindest bei geplanter Gewerbeanmeldung sich Gedanken gemacht haben über die zukünftigen Einnahmen und Ausgaben. Ein im vorhinein erstelltes Budget für die nächsten 1 bis 3 Jahre wäre bei dieser Entscheidung sehr hilfreich. Falsch wäre es, einfach <ins Blaue hinein> zu entscheiden.
Vorsicht: Bei der Gewerbeanmeldung ist dem Finanzamt der zu erwarttende Umsatz anzugeben. Liegt dieser Umsatz unterhalb der für das vereinfachte Verfahren festgesetzten Grenze (149.639,37 € bzw. 99.759,58 €) erfolgt automatisch Einschreibung in das vereinfachte Verfahren mit einer Bindungsfrist von drei Jahren. Das kann <teuer> werden. Lassen Sie sich unbedingt vorher dementsprechend beraten.
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