Kassenstreifen Sonderfall

Kassenstreifen als Rechnung Sonderfall

Bei Kassenstreifen von Tankstellen, Parkhäuser, Autobahngebühren, Automaten muss gemäß gesonderter Verordnung die Steuernummer nicht maschinell ausgedruckt werden. In diesen Fällen kann die Steuernummer handschriftlich nachgetragen werden. Wie auch zu Punkt 1 müssen Firmennamen/Anschrift von Ihnen ergänzt werden.
Bitte beachten: Bei Benzinquittungen ist zusätzlich zu vermerken das Kraftfahrzeugkennzeichen und der Km-Stand.


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