Unter dieser Kategorie fallen die folgenden Einkünfte:
1. Altersruhegeld, Pensionen, Invaliditätsrenten, Witwen-/Witwerrenten, sonstige der Altersversorgung entsprechende Renten einschließlich aller evtl. Zusatzentgelte,
2. Leistungen von Versicherungen, Pensionskassen oder anderen Institutionen, soweit diese Leistungen begründet sind aufgrund von Zusatzversicherungen, deren Entgelt durch den Arbeitgeber gezahlt wurde
3. Zeitrenten und lebenslängliche Renten.
Welche Einnahmen werden versteuert?
Das portugiesische Einkommensteuerrecht unterwirft die gesamten Einnahmen aus der Altersversorgung (siehe oben Ziffer 1) der Besteuerung.
Soweit in den übrigen Renten (siehe oben Ziffern 2 und 3) eine Rückzahlung von Kapitalanteilen enthalten ist (z.B. Auszahlung einer Lebensversicherung auf Rentenbasis), so werden diese Kapitalanteile von der Besteuerung ausgeschlossen. Lässt sich nicht eindeutig feststellen, wie hoch der Kapitalanteil ist, wird er mit 65% geschätzt, d.h. 35% der Rente wird besteuert.
Welche Freibeträge gibt es?
Es wird ein Freibetrag für jeden Rentenempfänger abgezogen, der jährlich neu festgesetzt wird. Dieser Freibetrag erhöht sich um 30% im Falle einer Körperbehinderung von mehr als 60%. Er beträgt:
2007: 6.100,- € 2008: 6.000,- €
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