Grunderwerbsteuer

Der Einheitswert

Bericht folgt


Die Grunderwerbsteuer

Bericht folgt


Der Einheitswert und die Steuern

Die Märchen beginnen doch immer so:
Es war einmal ................
keine oder geringe Grunderwerbsteuer und Veräußerungsgewinne. Verkaufte oder kaufte man in der Vergangenheit eine Immobillie für 30.000.000,- Esc. (ca. 150.000,- €), so beurkundete man lediglich 10.000.000,- Esc. (ca. 50.000,- €) oder so.

Diese Zeiten sind seit dem 1.1.2002 vorbei. Innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf/Verkauf muss der Käufer beim Finanzamt eine neue Festsetzung des Einheitswertes und die Umschreibung des Grundstückes beantragen.

Dieser neue Einheitswert wird nach starren Regeln festgesetzt. Bemessungsgrundlagen sind:
Lage der Immobilie,
Qm des Grundstücks,
Bebaute Grundstücksfläche,
Wohnfläche (brutto),
Bauqualität,
etc.

Liegt dieser neue Einheitswert dann bei 125.000,- €, also über dem beurkundeten Notarvertrag, so muss die Grunderwerbsteuer dann von 125.000,- € gezahlt werden und als Berechnungsgrundlage des Veräußerungsgewinnes werden 125.000,- € angesetzt (und nicht 50.000,- € laut Notarurkunde).


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