Steuerliche Abzüge
Ist der Werbungskosten-Begriff in Deutschland ein fast nicht mehr zu verstehender Irrweg durch Paragraphen, Richtlinien, Gesetzesverordnungen, etc., so ist in Portugal die Lösung ganz einfach.
Die Abzüge sind <bescheiden>. Kurz und knapp wurde im Gesetz festgesetzt, was abzugsfähig ist. Denken Sie bitte nicht an <Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte>, nicht an <Arbeitszimmer> oder <Doppelte Haushaltsführung>, nicht an <Fachzeitschriften>.
In Portugal sind abzugsfähig:
1. Pauschal |
a) Pauschal 72% des zwölffachen monatlichen Mindestgehaltes des Jahres 2010 (RMMG: Remuneração mensal minima garantido), das sind 2014 4.104,- € oder -wenn höher - die Beiträge zur Sozialversicherung, |
b) Pauschal 75% des zwölffachen monatlichen Mindestgehaltes des Jahres 2010 (RMMG: Remuneração mensal minima garantido), das sind 2014 4.275,- €, wenn Beiträge an Berufsverbände unabdingbare Voraussetzung der Arbeitnehmertätigkeit sind. |
2. Zuzüglich |
a) Entschädigung, die ein Angestellter wegen einseitiger Kündigung zahlen muss (wenn es so etwas in der Praxis gibt), |
b) Gewerkschaftsbeiträge bis zu 1% des Jahresbruttogehaltes zzgl. 50%. (Gehalt p.a. 24.000,- €, abzugsfähig 24.000,- € x 1% = 240,- € + 50% = 120,- €. total 360,- €), |
c) Spezielle Berufsgruppen (z.B. Berufssportler) Abzug der Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung bis zu 2.096,10 € |
Das war es an Abzügen.