Vermietung
Die steuerlichen Verluste aus Vermietung können wie folgt auf die nächsten Jahre vorgetragen werden:
Steuerlich anerkannte Verluste |
Vortragsmöglichkeit |
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bis 2011 |
Frist abgelaufen |
2012 |
4 Jahre |
2013 |
5 Jahre |
2014 |
5 Jahre |
2015 |
6 Jahre |
2016 |
6 Jahre |
Hinweis: Wie bei selbständiger Tätigkeit und Gewerbebetrieben kann der Verlust nicht ausgeglichen werden mit positiven Einkünften aus einer anderen Kategorie !!!