Residente nao Habitual ab 2020

Was hat sich geändert. Im Wesentlichen:

1. Renten/Pensionen werden mit 10% besteuert und sind somit nicht mehr vollkommen steuerbefreit. Das hat aber auch den Vorteil, das Finanzamt <Neubrandenburg> kann "zu den Akten" gelegt werden. (Ich hoffe nur, dass die Brandenburger nicht auf die Idee kommen, mit Niedrigsteuersatz & Co zu argumentieren, dann gibt es Ärger ....)

2. Die steuerbegünstigten Berufsgruppen (Steuersatz 20%) wurden exakt spezifiziert. Hier ein Beispiel (einer nicht begünstigten Gruppe), wie detailliert da die EU-Beamten gearbeitet haben.

3. Zur Klarstellung, immer wieder werde ich gefragt, dass doch Einkünfte, die aus dem Ausland bezogen werden, als RnH steuerbefreit sind. Das stimmt nur bedingt. Stammen diese Einkünfte aus einer selbständigen Betriebsstätte aus dem Ausland, dann sind sie steuerfrei. In den meisten Fällen fehlt es allerdings an der ausländischen Betriebsstätte und dann sind diese Einkünfte in Portugal zu versteuern (allerdings nur mit 20%). Und nicht vergessen, diese Tätigkeit muss beim Finanzamt in Portugal angemeldet werden.

4. Und noch ein Hinweis: Mit der Anmeldung Ihrer Tätigkeit als Selbständiger werden Sie in Portugal sozialversicherungspflichtig.

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Und jetzt viel Spaß beim Studium der einzelnen Berufsgruppen. Die Zusammenstellung der Berufsgruppen war eine enorme "Sisyphusarbeit". Daher darf ich Sie bitten, mir pro Seitenaufruf einen kleinen Obolus zu vergüten i.H.v. 61,50 € (= 50 € + 23% MWSt). Die Bankverbindung teile ich Ihnen bei Nachfrage gerne mit .Wenn Sie den Betrag angewiesen haben, sende ich Ihnen eine Mail mit dem entsprechenden Passwort. Dies beschleunigt die Beantwortung Ihrer Frage, da wir nicht täglich in unserem Bankkonto Zahlungseingänge prüfen. Können Sie uns auch bitte wegen der Rechnungsschreibung Ihre Anschrift und -wenn vorhanden- Ihre portugiesische Steuernummer mitteilen.

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