Selbständiger Arbeit

Gewerbetreibende, freiberufler, Kapitalgesellschaften

Für Gewerbetreibende/Freiberufler und Kapitalgesellschaften wurden die Zeiträume der Abzugsfähigkeit dieser Verlustvorträge seit dem Jahre 2008 des Öfteren geändert. Warum und was dieses <Hick hack> soll, kann ich nicht beantworten.

Steuerlich anerkannte Verluste

Vortragsmöglichkeit

bis 2011

Frist abgelaufen

2012

5 Jahre

2013

5 Jahre

2014

12 Jahre

2015

12 Jahre

2016

12 Jahre

Ab dem Jahre 2012 wurde die Höhe der Abzugsfähigkeit eingeschränkt. Der Verlustvortrag kann nur noch geltend gemacht werden bis zu 75% des laufenden Gewinnes. Ein evtl. verbleibender Verlustvortrag kann dann im folgenden Jahr geltend gemacht werden, wenn der Zeitraum der Abzugsfähigkeit noch nicht abgelaufen ist.

Fazit: Trotz Verlustvortrag aus dem Vorjahr, 25% des steuerlichen Gewinnes werden mindestens besteuert

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